Schuldnerberatung - Privatinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt für Personen in betracht, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ehemals eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben und nicht mehr als 19 Gläubiger haben.

Für den Fall der Verbraucherinsolvenz ist ein Insolvenzantrag erst zulässig, wenn im Vorfeld eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht wurde.  Érst wenn dieser Einigungsversuch gescheitert ist, ist innerhalb der folgenden 6 Monate der Insolvenzantrag zulässig. Über das Scheitern des Einigungsversuchs stellt eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater eine Bescheinigung aus, die mit dem Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht vorzulegen ist.

Kanzlei Kaul    kaul@kanzlei-kaul.de