Schuldnerberatung - Privatinsolvenz

Verfahrensablauf  

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Gerichtliches Schuldenbereingungsverfahren
  • Insolvenzverfahren
  • "Wohlverhaltensperiode"
  • Restschuldbefreiung - wird 6 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung erteilt, wenn der Schuldner seinen Wohlverhaltenspflichten nachgekommen ist.

 Regelinsolvenzverfahren

Für natürliche Personen, die

  • eine selbständige Tätigkeit ausüben oder
  • ehemals selbständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

 

 Verbraucherinsolvenzverfahren

Für natürliche Personen, die

  • keine selbständige Tätigkeit ausüben oder
  • ehemals selbständig tätig waren und weniger als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.


 


Kanzlei Kaul    kaul@kanzlei-kaul.de