Verfahrensablauf
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Gerichtliches Schuldenbereingungsverfahren
Insolvenzverfahren
"Wohlverhaltensperiode"
Restschuldbefreiung - wird 6 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung erteilt, wenn der Schuldner seinen
Wohlverhaltenspflichten
nachgekommen ist.
Regelinsolvenzverfahren
Für natürliche Personen, die
eine selbständige Tätigkeit ausüben oder
ehemals selbständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Für natürliche Personen, die
keine selbständige Tätigkeit ausüben oder
ehemals selbständig tätig waren und weniger als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.
Kanzlei Kaul
 
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